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Mortalino Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auf die Vertragsverhältnisse zwischen Mortalino und ihren Kunden zur Anwendung. Für einzelne Produkte oder Dienstleistungen gelten zusätzlich besondere Geschäftsbedingungen von Mortalino oder den mit ihr kooperierenden Partnerunternehmen, auf die jeweils speziell hingewiesen wird. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Homepage von Mortalino abrufbare Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angaben zu Waren und Preisen auf unserer Website sind unverbindlich und freibleibend. In Ihrer Bestellung liegt ein Angebot zum Vertragsabschluss, welches wir bzw. der Lieferant des betreffenden Produktes durch Absenden der Ware bzw. die Mitteilung über deren Auslieferung annehmen.

2.2 Wir bemühen uns sicherzustellen, dass unsere Preisangaben und Produktbeschreibungen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sofern wir eine Fehlauszeichnung der Preise unserer Waren feststellen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rückforderung der Waren berechtigt. Sie können in diesem Fall Ihre Rücksendungspflicht durch Zustimmung zu einer entsprechenden Kaufpreisanpassung abwenden.

3. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

3.1 Wir liefern Produkte derzeit nur innerhalb der Schweiz. Sie können zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

· Rechnung

· Kreditkarte

Die Bestellung auf Rechnung setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innert 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Mortalino behält sich im Einzelfall vor, eine Bestellung nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszuführen. Bei der Bestellung per Nachnahme erheben wir eine Nachnahmegebühr in Höhe von CHF 10,- zuzüglich Posttaxe. Bei Vorauszahlungen sowie Zahlungen auf Rechnung akzeptieren wir nur Zahlungen per Überweisung oder Barscheck. Wechsel und WIR sind ausgeschlossen.

3.2 Für den Versand von Ware berechnen wir eine Frachtkostenpauschale, deren Betrag in der Warenbeschreibung angegeben ist. Die bestellten Waren werden Ihnen mit einem Paketdienst unserer Wahl zugesandt. Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Produkte.

3.3 Bestellungen, die bis 13 Uhr eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag versandt, sofern die bestellten Waren im Lager verfügbar sind. Aufgrund äusserer Einflussfaktoren kann es jedoch im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Teillieferungen sind zulässig.

3.4 Der Lieferschein wird mit der Ware zugestellt, die Rechnung erhalten Sie per eMail, Telefax oder Post. Bitte prüfen Sie Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit. Schuldhaft verzögerte Reklamationen können wir nicht berücksichtigen.

3.5 Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten ausgeliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.6 Sofern andere Ware als die bestellte geliefert wird oder fehlerhafte Mengen geliefert werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir veranlassen, dass die fehlerhaft gelieferte Ware auf unsere Kosten bei Ihnen abgeholt wird und Sie die bestellte Ware erhalten.

3.7 Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Zinssatz für 1. Hypotheken der Credit Suisse zu verlangen, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

3.8 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Mortalino aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich Mortalino das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Mortalino gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an Mortalino ab. Der Kunde ist verpflichtet, Mortalino unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist. Mortalino ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren in das Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

3.9 Verrechnen oder mindern kann der Kunde nur mit solchen Gegenansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, wenn seine Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

4.Rückgabe, Gewährleistung und Haftung

4.1 Kunden von Mortalino haben für die Dauer von [7] Tagen nach Erhalt der Ware ein besonderes Rückgaberecht der gelieferten Waren. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Ihre Kosten und wir bitten Sie, sich mit uns hiefür in Verbindung zu setzen. Nach Eingang der Waren werden wir Ihre Rechnung umgehend stornieren und bereits erfolgte Zahlungen erstatten.

4.2 Folgende Produkte fallen nicht unter das Rückgaberecht:

· Als solche gekennzeichnete Auslaufprodukte
· Geldspenden
· Blumenspenden

4.3 Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten müssen uns umgehend nach Erhalt der Waren, verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden. Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder erteilen eine Gutschrift. Gelingt uns die Nachbesserung nicht, haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Schäden jeglicher Art sechs Monate ab Auslieferung.

4.4 Wir haften ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Vertragspflichten ist wegbedungen. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der bestellten Ware begrenzt. Der Ersatz indirekter Schäden wie Verdienstausfall, entgangener Gewinn usw. ist ausgeschlossen.

4.5 Bevor der Kunde sein Rückgabe- oder Gewährleistungsrecht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, sich per E-Mail feedback@mortalino.ch mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen.                                                        

5. Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen

5.1 Neben den im Namen von Mortalino angebotenen Produkten bietet Mortalino Verkäufern und Käufern die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen. Bei solchen sind der Name des Verkäufers und allfällige spezielle Verkaufskonditionen angegeben.

5.2 Der Verkäufer schliesst das Geschäft direkt mit dem Käufer ab, indem der Verkäufer die Anfrage des Käufers annimmt. Mortalino ist in diesem Fall nicht in die Verkaufstransaktion zwischen Anbieter und Käufer involviert. Mortalino übernimmt keinerlei Haftung für das Zustandekommen und die Erfüllung eines Vertrages und handelt weder für die Verkäufer noch für die Käufer als Stellvertreter oder Beauftragter.

6. Datenschutz

6.1 Der Schutz Ihrer Personendaten ist Mortalino ein wichtiges Anliegen. Personendaten werden nur in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung genutzt. Wir bitten Sie, diese zu konsultieren.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

7.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Mortalino und Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

7.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand unserer Kunden zu klagen.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall eine Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäss für Lücken im Vertrag. Gültig seit Januar 2001.