Richtig versichert


von Ruedi Ursenbacher

176 S., broschiert

1. Auflage, Dez. 1999
Beobachter-Buchverlag
ISBN: 3-85569-193-2

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LESEPROBE


Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Versicherern


Stellen Sie die richtigen Fragen
Überlegen Sie sich gut, welche Risiken Sie versichern müssen. Dabei helfen Ihnen folgende Fragen:

Spielt für Sie das Risiko, gegen welches Sie sich versichern lassen wollen, überhaupt eine bedeutende Rolle?
Können Sie durch eine Änderung in Ihrem Verhalten oder andere Massnahmen das Risiko einschränken oder gar vermeiden?
Welche Kosten kämen auf Sie zu, wenn das Risiko tatsächlich einträfe?
Können Sie diese Kosten ganz oder teilweise (in Form eines Selbstbehalts) selber tragen?
Versichern Sie nur Risiken, deren finanzielle Folgen Sie nicht selber tragen können. Vereinbaren Sie allenfalls einen Selbstbehalt, sofern er die Prämie entscheidend beeinflusst. Vermeiden Sie aber die Versicherung von Kleinrisiken, für welche Sie verhältnismässig viel Geld ausgeben, das Ihnen dann für die Absicherung wirklich wichtiger Risiken fehlt.

Prüfen Sie immer mehrere Angebote
Nur wenn Sie verschiedene Offerten einholen und sich eingehend mit ihnen befassen, finden Sie das beste Angebot. Ist Ihnen diese Arbeit zu aufwendig, können Sie sich an eine neutrale Versicherungsberatungsstelle wenden. Achten Sie jedoch darauf, dass der Makler oder Broker tatsächlich unabhängig ist. Davon können Sie ausgehen, wenn er Sie im Honorarverhältnis berät und nicht auf die Provisionen sder Versicherungen angewiesen ist.

Lassen Sie sich beim Vertragsabschluss nicht unter Druck setzen
Überdenken Sie jeden Versicherungsantrag einige Tage in aller Ruhe, bevor Sie ihn unterschreiben.Wenn Sie den Antrag unterschrieben haben, sind Sie während 14 Tagen daran gebunden. Ist für den Versicherungsabschluss eine ärztliche Untersuchung nötig, verlängert sich diese Frist auf 30 Tage. Lässt der Versicherer während dieser Frist nichts von sich hören (Zustellung des Versicherungsvertrages, schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes), so können Sie vom Antrag grundsätzlich zurücktreten. Erteilt Ihnen der Versicherer während dieser Frist eine schriftliche provisorische Deckungszusage oder schickt er Ihnen den Versicherungsvertrag, so sind Sie während der vereinbarten Laufzeit an den Vertrag gebunden.

Schummeln Sie nicht beim Ausfüllen des Antrags
Beantworten Sie die Fragen beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgetreu. Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung auch nach Jahren noch vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Sie kann Ihnen ausserdem im Schadenfall jede Leistung verweigern. Im Grunde genommen haben Sie gar keinen Versicherungsschutz, weil das Versicherungsvertragsgesetz klar festhält, dass der Versicherungsvertrag im Fall von falscher Antragsdeklaration nicht zu Stande gekommen ist. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass Sie der Gesellschaft sogar frühere Versicherungsleistungen zurückerstatten müssen. Auch die von Ihnen bezahlten Versicherungsprämien behält der Versicherer ein, es gibt kein Recht auf Rückerstattungen.

Schliessen Sie die Verträge nur für kurze Laufzeiten ab
Es empfiehlt sich, generell Einjahresverträge abzuschliessen. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend wieder um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf durch eine der Parteien gekündigt wird. Lassen Sie sich nicht von Versicherungsvertretern zu längeren Vertragslaufzeiten überreden. Vertreter favorisieren längere Laufzeiten, weil sie dafür höhere Provisionen erhalten.

Lesen Sie das Kleingedruckte (allgemeine Versicherungsbedingungen)
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind zwingender Bestandteil einer Versicherungsofferte und eines Versicherungsvertrages. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen genau durch; sie enthalten viele entscheidenden Informationen. Lassen Sie sich vom Berater die unklaren und unverständlichen Passagen eingehend erklären, so dass Sie den Inhalt Ihres Versicherungsvertrags wirklich kennen. Einige Versicherungsgesellschaften haben in letzter Zeit die allgemeinen Versicherungsbedingungen kundenfreundlicher gestaltet. Auch dies kann ein Kriterium für den Vertragsabschluss sein!

Versicherungswechsel und/oder -kündigung
Versicherungsverträge müssen spätestens drei Monate vor Vertragsablauf mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden: Läuft ein Versicherungsvertrag am 31. Dezember aus, muss die Kündigung spätestens am 30. September des gleichen Jahres bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein.

In folgenden Fällen können Versicherungsverträge ausserterminlich (vor Ende der Laufzeit) gekündigt werden:

Beim Wegfall des Risikos. Wenn Sie beispielsweise Ihr Auto verkaufen und kein neues mehr anschaffen, können Sie die Motorfahrzeugversicherungen auf das Verkaufsdatum hin auflösen. Die Versicherer zahlen in diesem Fall die Restprämie zurück.


Nach einem Schadenfall. Wenn der Versicherer bei einem versicherten Schadenfall Leistungen zu erbringen hat, können Sie den Versicherungsvertrag innert 14 Tagen nach Kenntnis der Schadenszahlung auflösen. Beachten Sie aber, dass Ihre Prämienzahlungspflicht bis Ende des laufenden Versicherungsjahres aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (Stand 1999) weiterhin besteht! Dies kann bedeuten, dass Sie die Prämie für einen Teil des Versicherungsjahres doppelt zu bezahlen haben (beim alten und beim neuen Versicherer).


Prämienerhöhung: Wenn während der Laufzeit des Versicherungsvertrages die Prämie durch den Versicherer erhöht wird, können Sie innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung dieser Prämienerhöhung den Vertrag auflösen.
Klären Sie vor einer Kündigung zwecks Versicherungswechsel aber immer zuerst ab, ob Sie bei einer anderen Gesellschaft auch wirklich bessere Konditionen erhalten, und lassen Sie sich eine entsprechende schriftliche Zusage geben. Wie Sie eine Versicherung korrekt kündigen, ersehen Sie aus dem Musterbrief im Anhang.

Weitere Themen in diesem Kapitel

Das Verhalten im Schadenfall

Verjährung von Versicherungsansprüchen

Auszahlung der Versicherungsentschädigung

In welchen Zeitabständen soll ich mein Versicherungsdossier überprüfen?