Beobachter 16/98: Beobachter-Thema Enterben
Ob eitel Harmonie herrscht oder bei jedem Familientreffen die Fetzen fliegen:
Bestimmte Angehörige erben in jedem Fall. Sie haben das Recht auf den Pflichtteil.
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Erbschaften: Sieben böse Tipps für todsicheren Streit
Erbfrust weckt Streitlust. Wer sich an seinen Nachkommen oder Verwandten nach
seinem Tod rächen will, sollte deshalb unbedingt diese Tipps beachten.
Wer aber in Frieden abtreten will, dem seien sie eine Warnung. [mehr...]
Erbteilung: Mein Wille geschehe
Willensvollstrecker amten als Verwalter, Schlichter und Erbteiler im Dienste
Verstorbener mit entsprechend weitreichenden Befugnissen. Dies ärgert
nicht selten die Erbinnen und Erben. [mehr...]