Von Verena Thalmann
Wer noch nie eine nahe stehende Person verloren hat, kann sich wahrscheinlich schwer vorstellen, was in einem solchen Fall neben der psychischen Belastung an administrativen Aufgaben auf einen zukommt. Aber ein beruhigender Hinweis vorweg: Es ist nicht so schlimm wie man denken könnte.
Die meisten Menschen verbringen ihre letzten Tage im Spital oder im Pflegeheim. Dann trifft die Institution die ersten Anordnungen: Sie sorgt für die ärztliche Todesbescheinigung und die Einsargung. Stirbt hingegen eine Person zu Hause oder sonstwo, muss zuerst ein Arzt - bei Unfällen auch die Polizei - gerufen werden. Anschliessend ist möglichst rasch das Zivilstandsamt der Gemeinde zu informieren. Tritt der Tod nicht am Wohnort ein, muss er zuerst dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden.
Den letzten Willen beachten
Im Kanton Zürich übernimmt das Zivilstandsamt praktisch alles. Es genügt, mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Schriftenempfangsschein, dem Familienbüchlein (bei Verheirateten und Verwitweten) sowie dem AHV-Ausweis der verstorbenen Person vorzusprechen. Dann wird man über alles Nötige informiert und kann das weitere Vorgehen festlegen. "Wichtig ist, dass im Sinne des Verstorbenen gehandelt wird", sagt Bruno Enz, der 15 Jahre Zivilstandsbeamter in der Zürcher Gemeinde Oberrieden war.
Enz empfiehlt sehr, die eigenen Wünsche mit der Familie zu besprechen und wenn möglich auch der Gemeinde rechtzeitig mitzuteilen. "Wenn ich mit einer Person ein solches Papier erstellt hatte, konnte ich ihr Gewähr geben, dass ich ihren letzten Willen durchsetzen werde", betont er und sagt: "Gelegentlich musste ich mich auf die Hinterbeine stellen." Es sei doch hie und da vorgekommen, dass die Angehörigen aus irgend welchen Gründen die Wünsche der Verstorbenen nicht befolgen wollten.
Amtliche Bestatter
Wenn keine Anordnungen vorhanden sind, müssen die Angehörigen in einer psychischen Ausnahmesituation relativ rasch wichtige Entscheide fällen. Sie erfahren beispielsweise, dass bei Erdbestattung in einem Grab nur ein Sarg Platz hat. Der zweite Ehegatte muss kremiert werden, wenn er im gleichen Grab beigesetzt werden will. Sonst bietet sich noch das Familiengrab an. Eine neuere Erfindung sind die Platz sparenden Urnenwände und Gemeinschaftsgräber. In den Letzteren können Verstorbene anonym beigesetzt oder mit ihrem Namen auf einer Platte verewigt werden.
Die Zürcher Gemeinden haben in der Regel ein Abkommen mit einem Unternehmen, das die Verstorbenen zu Hause abholt und in den Sarg bettet. In einigen andern Kantonen ist es üblich, ein privates Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Der Sarg wird je nachdem zur Abdankungshalle beim Friedhof oder zum Krematorium gebracht. Die Angehörigen haben in aller Regel noch die Möglichkeit, von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen.
Die Zivilstandsbeamten kümmern sich auch um den Beerdigungstermin und stellen wenn nötig den Kontakt zum Dienst habenden Pfarrer (oder der Pfarrerin) her. Am persönlichsten wird eine Abdankung, wenn der Pfarrer die verstorbene Person kannte. Andernfalls ist es hilfreich, wenn für ihn die Lebensdaten, Eigenschaften und Vorlieben der verstorbenen Person zusammengestellt werden. Manchmal tragen Angehörige oder Freunde einen Text vor. Gegebenenfalls sollten Vereine, in denen die verstorbene Person aktiv war, informiert werden. Orgelmusik gehört meistens zur Trauerfeier. Wer will, kann in Absprache mit dem Pfarrer auch andere Musikerinnen und Musiker beiziehen. Zudem stellt sich die Frage nach dem Blumenschmuck in der Kirche und der Trinkgelder.
Mit oder ohne Pfarrer?
Aus der Kirche Ausgetretene sollten wenn möglich zu Lebzeiten abklären, wie die Abdankung gestaltet werden soll. Normalerweise findet in solchen Fällen keine kirchliche Beerdigung statt. Die verstorbene Person wird entweder "in aller Stille" beerdigt, oder die Angehörigen organisieren selbst ein Ritual in einem neutralen Raum. Meistens wird auch hier ein Lebenslauf verlesen und Musik gespielt. Es gibt Personen, die entsprechende Zeremonien durchführen (siehe Text in der fünften Spalte).
Nach dem Gang zur Gemeinde sollte die Todesanzeige aufgesetzt und bei einer oder mehreren Zeitungen aufgegeben werden. Die Aufgabestellen verfügen über Muster. Meistens wird man bei einer der Druckereien auch gleich die Leidzirkulare bestellen. Wenn die Zeit knapp ist, können die Couverts bereits mitgenommen und beschriftet werden. Innert weniger Stunden sind dann auch die Zirkulare abholbereit.
Schliesslich müssen sich die Angehörigen noch überlegen, ob sie nach der Abdankung ein so genanntes Leid- oder Leichenmahl anbieten wollen, das am Schluss der Trauerfeier angekündigt wird. Der gemeinsame Imbiss wird von den Trauernden meistens geschätzt. Gegebenenfalls sollte in einem geeigneten Lokal Platz reserviert werden.
Nach der Beerdigung sind noch die Danksagungen zu verschicken. Weiter stellt sich die Frage nach der Gestaltung des Grabes. Wer die Bepflanzung nicht selbst übernehmen will, kann die Dienste des Gärtners vielerorts durch eine Pauschale abgelten. Die Wahl des Grabsteins eilt nicht. Statt auf die erstbeste Werbeschrift zu reagieren, kann man auf dem Friedhof nach schönen Grabsteinen Ausschau halten: Sie sind häufig signiert.
Fast alles kostenlos
Die Gemeinden sorgen - zumindest im Kanton Zürich - für einen einfachen Sarg, die Kremation (inkl. Urne), den Leichentransport und die amtliche Todesanzeige, sie organisieren das Grabgeläute, stellen die Abdankungshalle und eine Grabstätte zur Verfügung. Nur für das Familiengrab, das eine längere Ruhefrist kennt, muss eine Mietgebühr entrichtet werden.
Es gibt immer wieder Menschen, die ihre Asche im Garten, auf dem See oder sonstwo verstreut haben wollen. Den Angehörigen steht es frei, die Urne nach Hause zu nehmen und ihnen später den letzten Wunsch zu erfüllen.
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