Wertvoll sind beispielsweise Anweisungen an die Ärzteschaft für den Fall, dass Sie als Patientin oder als Patient plötzlich nicht mehr ansprechbar sind. Wer soll benachrichtigt werden? Wer soll Sie besuchen dürfen? Lehnen Sie in hoffnungslosen Fällen lebensverlängernde Massnahmen ab? Solche Wünsche sollten in schriftlicher Form festgehalten werden. Sie können auch verbindlich anordnen, ob Sie einer allfälligen Organspende zustimmen oder nicht.
Eine Liste der Menschen, die bei Ihrem Tod benachrichtigt werden müssen, nimmt den Angehörigen viel Arbeit ab. Sie wären auch froh zu wissen, ob Sie beerdigt oder kremiert werden möchten. Vielleicht haben Sie bestimmte Vorstellungen im Zusammenhang mit der Trauerfeier oder der Art der Bestattung. Das Zivilstandsamt der Gemeinde kann Sie beraten und notiert sich entsprechende Wünsche.
Sie können die Angehörigen auch entlasten, indem Sie die eigenen Lebensdaten aufschreiben und auflisten, wo Sie die wichtigen Papiere (Testament!) aufbewahren. Möglicherweise haben Sie auch klare Vorstellungen, wer die Kinder in Obhut zu nehmen hätte, wenn den Eltern etwas zustossen sollte.
Informationshinweise
Beim Gespräch in der Familie stossen Sie vielleicht noch auf andere Dinge, die Ihnen wichtig erscheinen. Schreiben Sie alles auf, stecken Sie die Anweisungen in einen Umschlag und schreiben Sie darauf, wer ihn behändigen darf. Der Umschlag sollte an einem Ort aufbewahrt werden, wo er sicher rechtzeitig gefunden wird (nicht zum Testament legen, da es erst später geöffnet wird). Es gibt auch vorgedruckte Listen. Hier einige Informationshinweise:
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz in Bern kann für 5 Franken ein Formular für eine ausführliche "Sterbeverfügung" bezogen werden. Ihr Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt" zu 10 Franken enthält eine Kurzfassung davon (Tel. 031/307 40 40).
"Anweisungen für meine Angehörigen", 5 Franken, Beobachter-Buchverlag, (Tel. 01/448 89 81).
"Erben und Vererben" von Thomas Gabathuler, K-Dossier, 22 Franken. Dem Buch liegt ebenfalls ein Formular "Anordnungen für den Todesfall" bei.
Mitteilungen des Bestattungs- und Friedhofamtes der Stadt Zürich, zu finden über http://www.stadt-zuerich.ch/kap10/Bestattungen/.
"Testament, Erbschaft", Beobachter-Ratgeber, 360 Seiten, Fr. 44.80.
Patientenverfügungen sind bei der Schweizerischen Patientenstelle (Tel. 01/361 92 56) zu 4 Franken oder der Schweizerischen Patientenorganisation (Tel. 01/252 54 22) zu 7 Franken erhältlich.
Verschiedene Banken geben Broschüren zu Erbschaftsfragen ab. (vth)
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