mich informieren > Artikel > Tages-Anzeiger > Und ausserdem . . .

Und ausserdem . . .

Bei einem Todesfall gibt es noch vielerlei zu erledigen. Eine kleine Checkliste, ohne Gewähr auf Vollständigkeit:

Die folgenden Stellen sollten über den Hinschied informiert werden:

Der Arbeitgeber. Unter Umständen besteht noch Anspruch auf einige Monatslöhne. Massgebend sind die Familienverhältnisse der verstorbenen Person und die Anstellungsdauer.

Versicherungen. Falls der Tod auf einen Unfall zurückgeht, ist es wichtig, dass die Unfallversicherung umgehend informiert wird. Sie kommt für Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall auf und richtet an Ehegatten und Kinder Hinterlassenenrenten aus. Hier und bei der Lebensversicherung wird ein Originaltodesschein benötigt. Bei den übrigen Versicherungen (Krankenkasse, Auto, Hausrat etc.) genügt ein Einschreibebrief.

Die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Die AHV- oder IV-Renten der verstorbenen Person laufen am Ende des Todesmonats aus. Möglicherweise sind neu Hinterlassenenrenten zu beantragen.

Die Pensionskasse. Hier gilt das Gleiche sinngemäss.

Bank und Post. Eine Kopie des Todesscheines beilegen. Allenfalls auch bestehende Bank- und Postcheckvollmachten überprüfen.

Militär/Zivilschutz. Das Dienstbüchlein dem Sektionschef zustellen.

Vereine und Organisationen, denen die verstorbene Person angehörte.

Wohnungsvermieterin. Wird der Haushalt aufgelöst, muss häufig die bisherige Wohnung gekündigt werden. Das ist auf den nächsten offiziellen Termin möglich, auch wenn der Mietvertrag länger dauert.

Zudem sind die Telefon-, Elektro-, Radio- und Fernsehanschlüsse zu kündigen, ebenso Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente.

Und wer schliesslich Zeit hat, an sich selbst zu denken, möchte vielleicht den Verlust im Kontakt mit andern Trauernden bewältigen. Dafür gibt es den Arbeitskreis T.A.B.U., Rotbuchstrasse 24, 8037 Zürich, Tel. (01) 361 54 97. (vth)

© Tamedia AG - 13.3.2000 - Quelldatei.