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AHV begann mit Erbschaftsstreit

Die AHV hat eine spannende Geschichte. Vom ersten Anstoss bis zur ersten Rente ging es 60 Jahre. Schon früh wurde heftig um die Finanzierung gestritten.

Von Verena Thalmann

"Wir wollen eine ausreichende Finanzgrundlage des Staates unter besonderer Heranziehung der leistungsfähigen Kreise und der besitzenden Klassen, die zur Deckung der Kriegsschuld und zur Durchführung einer gerechten Sozialpolitik bedeutende Opfer bringen müssen. Wir verlangen eine Beschränkung des Erbrechts, eine Besteuerung des Luxus in jeder Form und des arbeitslosen Einkommens."

Dieser Aufruf stammt - nein, nicht von der Linken, sondern von der Freisinnig-demokratischen Partei der Schweiz. Kurz nach dem Generalstreik von 1918 gab sie sich im Hinblick auf die nächsten Nationalratswahlen ausgesprochen sozial.

Erster Versuch mit Erbschaftssteuer
Der Druck war auch entsprechend gross. Weite Kreise der Bevölkerung lebten in Armut. Vor dem Ersten Weltkrieg hatte die Schweiz erst die Kranken- und Unfallversicherung eingerichtet. Die Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung, die der Grütliverein bereits 1886 gefordert hatte, war überfällig. Der freisinnige Bundesrat Walther Stampfli wollte sie unter anderem mit einer eidgenössischen Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuer finanzieren. Die Stimmung schlug aber bald wieder um. Zwar wurde 1925 noch ein AHV-Verfassungsartikel mit zweckgebundenen Tabak- und Alkoholsteuern angenommen, doch 1931 scheiterte das erste Gesetz. Dann geschah wieder fast 20 Jahre nichts. Die AHV-Steuern wurden unterdessen zum Ausbau der Fürsorge und zur Krisenbewältigung genutzt.

Die Wende kam erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Inzwischen war nämlich für die Wehrmänner eine Lohnersatzordnung geschaffen worden, die sich administrativ auf Ausgleichskassen der Berufsverbände stützte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten dafür je zwei Lohnprozente ein, gleich viel steuerten der Bund und die Kantone bei.

Für die Alten oder die Familien?
Bald wies der zentrale Ausgleichsfonds erhebliche Überschüsse auf. Um dieses Geld entbrannte ein Erbschaftsstreit zwischen zwei Lagern: Die einen wollten die Gelder für die geplante AHV verwenden, die andern für die Familien. Beide hatten eine Volksinitiative lanciert. Die Bevölkerung drohte sich in zwei Blöcke zu spalten, wobei die Grenze ziemlich genau zwischen den reformierten und den katholischen Kantonen verlief. Es gelang dann, den Streit beizulegen, indem die Überschüsse auf acht Fonds verteilt wurden. Für die AHV fiel mit 500 Millionen Franken der grösste Brocken ab.

Damit war der Grundstein für dieses Sozialwerk gelegt. Eine Expertenkommission unterbreitete 1945 einen Gesetzesentwurf, der das heutige System weitgehend prägte. Zur Finanzierung waren (weiterhin) vier Lohnprozente und feste Beiträge der öffentlichen Hand vorgesehen. Der Bund versuchte es wieder mit einer Nachlasssteuer - erneut vergeblich. Widerstand erwuchs ihr namentlich von der katholisch-konservativen Partei, die befand, eine solche Abgabe richte sich gegen die Familie. Rechtsliberale Kreise aus der Westschweiz ergriffen mit Unterstützung der Exportindustrie und katholisch-konservativen Gruppen das Referendum. Am 6. Juli 1947 wurde die Vorlage aber mit einem Ja-Anteil von rund 80 Prozent überraschend deutlich angenommen.

Das Tschudi-Tempo
Nach 1950 erlebte die Schweizer Wirtschaft einen nie gekannten Boom. Der AHV-Ausgleichsfonds wuchs viel rascher als vorgesehen. 1956 enthielt er bereits 4 Milliarden Franken. Banken und Versicherungen machten diese Gelder für die sinkenden Zinssätze verantwortlich und verlangten tiefere AHV-Beiträge, während die Gewerkschaften auf höhere Leistungen drängten. In den ersten vier Revisionen ging man aber noch sehr vorsichtig zu Werk. Dann erhöhte sich das Tempo, als 1959 der Basler Sozialdemokrat Hans Peter Tschudi das Departement des Innern übernahm. Mit den nächsten drei Revisionen stiegen die Renten jeweils um mindestens ein Drittel. 1960 führte Tschudi zudem die Invalidenversicherung und 1966 die Ergänzungsleistungen ein.

In diesen Jahren brachte ein Mann gewaltige Unruhe in die Szene: Der Zuger FDP-Nationalrat und Industrielle A. C. Brunner-Gyr. Mit dem Argument, die (damaligen) Versicherten finanzierten ihre Renten nur zu einem sehr geringen Teil selbst, griff er die Differenz zwischen Mindest- und Höchstrenten an und verlangte für alle ungefähr gleich hohe Renten. Auch Peter Binswanger, ein gewichtiges Mitglied der AHV-Kommission und Vertreter der Privatassekuranz, trat für Einheitsrenten ein. Beide drängten auf eine klare Begrenzung der ersten Säule. Sie waren teils geschäftlich an der Altersvorsorge interessiert, teils befürchteten sie eine Entwicklung zur "Volkspension", die auf der Linken diskutiert wurde. Die Einheitsrente hatte zwar keine Chance, tauchte aber immer wieder auf, letztmals als Antrag der CVP im Rahmen der 10. AHV-Revision.

Brunner stritt sich wiederholt mit dem Chefmathematiker des Bundes, Ernst Kaiser. Er warf ihm vor, seine Beraterrolle zu missbrauchen und die Parlamentarier zu manipulieren. Einmal musste der Bundesrat eine von ihm kritisierte Berechnung zurücknehmen, doch meistens prallte der Zuger mit seinen vielen Interventionen ab. Er wurde schliesslich abgewählt, weil ihm die Sozialdemokraten nachsagten, er wolle die AHV-Renten senken.

Drei Säulen - dank PdA
Anfang der siebziger Jahre errang die PdA einen beachtlichen Erfolg. Unter dem Druck ihrer Initiative für eine Volkspension, die das Ende der Pensionskassen bedeutet hätte, stimmten die bürgerlichen Parteien einem Obligatorium der zweiten Säule zu. Auch SP und Gewerkschaften unterstützten den Entwurf für einen entsprechenden Verfassungsartikel (3-Säulen-Konzeption), den das Volk am 3. Dezember 1972 guthiess. Als die Gefahr beseitigt war, liess sich das Parlament dann 13 Jahre Zeit, um das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) zu erlassen.

Der Ende 1973 zurückgetretene Tschudi schaffte es noch, eine achte AHV-Revision einzuleiten, mit der sich die Renten praktisch auf einen Schlag verdoppelten. Und weil gleichzeitig die Beiträge des Bundes gesenkt wurden, schloss die AHV-Rechnung erstmals seit 1948 leicht defizitär ab. Danach stand das Sozialwerk unter der Leitung von CVP-Bundesrat Hans Hürlimann ganz im Zeichen der "Konsolidierung".

Ende des Booms
Unter veränderten wirtschaftlichen Vorzeichen ertönten jetzt vermehrt kritische Stimmen zur finanziellen Entwicklung der AHV. Im Parlament wurde heftig über den Anpassungsmodus der Renten gestritten. Schliesslich folgte es der offiziellen Linie und akzeptierte den Mischindex, der die Lohn- und die Preisentwicklung je hälftig berücksichtigt. Als ein gewerbliches Komitee - hauptsächlich wegen der stärkeren Belastung der Selbständigerwerbenden - das Referendum ergriff, wurde die neunte Revision 1978 aber deutlich angenommen.

Danach brauchte es mehrere Anläufe, bis mit der 10. Revision erneut ein Markstein in der AHV-Geschichte gesetzt wurde. Das neue Rentenmodell (Splitting) mit seinen Gutschriften für die Kinder- und die Betagtenbetreuung gilt weltweit als pionierhaft. Die Frauen mussten es allerdings mit einem höheren Rentenalter erkaufen, was die Gewerkschaften zu einem Referendum bewog. Die nächste Revision zielt vor allem auf die finanzielle Sicherung des Sozialwerks ab. Ihr zweiter Schwerpunkt ist die flexible Pensionierung. Der Entwurf soll im Juni veröffentlicht werden.

© Tamedia AG - 5. Januar 1998 - Quelldatei.