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Individuelle Grabmale sind noch immer eine Seltenheit

Heute, an Allerheiligen, nehmen viele Menschen den Gang zum Friedhof auf sich. Das Bild der Zürcher Friedhöfe erscheint eher eintönig - obwohl die Hinterbliebenen bei der Gestaltung von Grabmälern inzwischen viele Freiheiten haben.


cgi. «Ein Grabmal ist das letzte Geschenk, das Hinterbliebene einem Verstorbenen machen können. Es ist nicht einfach ein Gebilde aus Stein, Holz oder Metall. Viel mehr ist es ein Zeichen der Individualität», steht in einer Broschüre des städtischen Bestattungs- und Friedhofamtes geschrieben. Um den Hinterbliebenen die Möglichkeiten bei der Wahl eines Grabzeichens aufzuzeigen, hat die Stadt unter der Leitung des Grabmalsachverständigen Meinrad Huber die Broschüre «Ein Zeichen setzen - das Grabmal» herausgegeben. Auf den Zürcher Friedhöfen widerspiegeln aber nur wenige Grabmäler die Einzigartigkeit des Verstorbenen. Noch prägen normierte Kalksteine, wie sie durch die Grabmalreform um 1900 vorgeschrieben wurden, das Grabfeld.

Reform zur Rettung vor Beliebigkeit
Die Grabsteine, die jene Plätze kennzeichnen, wo Tote zur letzten Ruhe gebettet wurden, stehen in ausgerichteten Reihen nebeneinander. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Grabzeichen, deren Aufstellen zu Zwinglis Zeiten und weit darüber hinaus verboten war, in Zürich und in anderen protestantischen Regionen wieder Mode. Ihren Höhepunkt erreichte die Herstellung von Grabmälern um 1880, als monumentale Obelisken, Säulen, Grabmalfiguren und sogar ganze Grabmalwände die Friedhöfe beherrschten. Um die Jahrhundertwende störten sich viele Friedhofexperten am konfusen Erscheinungsbild der Grabfelder. Um die Friedhöfe vor stilistischer Beliebigkeit zu retten, hatte der damalige Stadtbaumeister 1917 erste materialtechnische und künstlerische Richtlinien erlassen. In Friedhofsvorschriften wurden Breite, Höhe, Gestalt, Material und Bearbeitung der Grabmäler festgelegt.

Um die monumentalen Grabstätten aus dem 19. Jahrhundert zu erhalten, stellte der Stadtrat während der letzten Jahre rund 700 davon unter Denkmalschutz. Die Stadt hofft aber, dass auch neue Gräber wieder vielfältiger gestaltet werden, und kommt den Hinterbliebenen in den Bewilligungsverfahren von Grabmälern entgegen. «Solange ein Grabzeichen klar gestaltet ist, können wir über Grösse und Material reden», erklärt Huber. «Die moderne Kunst soll auch auf Friedhöfen Einzug halten. Friedhöfe sind keine Ghettos, an deren Toren alles Neue Halt macht.» Der Grabmalsachverständige hält die Zürcher Friedhöfe noch für allzu eintönig. Einerseits seien die Hinterbliebenen eher zurückhaltend und wollten sich nicht exponieren, begründet er. Andererseits würden sich manche Bildhauer auch nicht genug Zeit nehmen. Besonders «interessant gestaltet» findet Huber den Friedhof Enzenbühl. Die Reihengräber seien dort vielfältiger als an anderen Orten. Ob man denn auswählen kann, in welchem Friedhof man bestattet wird? «Grundsätzlich werden Verstorbene einem Friedhof zugeordnet, wobei die Wohnadresse ausschlaggebend ist», erklärt Huber. Mit Einschränkungen bestehe aber die Möglichkeit, ein Grab im gewünschten Friedhof zu mieten. Es stehen Familien- oder Reihengräber zur Verfügung, die für eine Zeitdauer von 30 bis 50 Jahren gemietet werden können und je nach Lage und Grösse unterschiedlich teuer sind. Für ein Urnengrab in der Reihe muss man beispielsweise insgesamt rund 1200 Franken aufbringen.

Kreativität kommt mit der Zeit
Wie individuellere Grabzeichen aussehen können, zeigt die neue Broschüre der Stadt. So sind Dutzende von Varianten abgebildet - vom Findling auf einem Marmorsockel über die Metallskulptur bis zu den Bremer Stadtmusikanten, in Kalkstein gemeisselt. Ausserdem werden sowohl Formen als auch Materialien und deren Bedeutungen beschrieben. Damit die vorgestellten Möglichkeiten ausgeschöpft werden, rät Huber den Hinterbliebenen zu Geduld: «Die Trauer muss sich setzen. Nach der Bestattung sollten sich die Hinterbliebenen mindestens drei Monate Zeit lassen. Dann werden sie freier in der Wahl.»

Die Broschüre «Ein Zeichen setzen - das Grabmal» kann beim Bestattungs- und Friedhofamt gegen Zusendung eines frankierten C5-Antwortcouverts kostenlos bezogen werden: Stadthausquai 17, Postfach, 8022 Zürich.

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Quelle: NEUE ZUERCHER ZEITUNG 1/11/2004