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Erben will gelernt sein

Rechtsanwalt Georges Weber erklärt, wo die Nachkommen wie stark zur Kasse gebeten werden.

Erben ist nicht einfach und will gelernt sein. Vor allem, dann, wenn es um die Erbschaftssteuern geht. Denn in der Schweiz gibt es keine einheitliche Erbschaftssteuerregelung. Auf Bundesebene fällt keine Erbschaftssteuer an, die Kantone kennen unterschiedliche Regeln. Die einen besteuern, die andern nicht oder nicht mehr (siehe auch Kasten «Erbsteuerinfos»).

Unterschiedliche Ansätze

Viele Westschweizer Kantone können sich eine Abschaffung der Erbschaftssteuer schlicht und einfach nicht leisten. In den Kantonen, wo eine Erbschaftssteuer anfällt, sind zudem die Steuerbeträge unterschiedlich hoch. Selbstverständlich spielt auch die Höhe des Erbanteils eine Rolle, ausserdem wird in der Regel vorher ein nicht zu besteuernder Freibetrag abgezogen.

Massgebend für Erbschaftssteuern ist der letzte gesetzliche Wohnsitz des Erblassers. Nach den Bestimmungen dieses Kantons werden die Erbschaftssteuern für das bewegliche Vermögen (Bankguthaben, Wertschriften eingeschlossen) veranlagt. Unwesentlich ist also der Todesort oder der vorübergehende Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim.

Bei Liegenschaften ist der amtliche Verkehrswert als Steuerwert massgebend. Dieser amtliche Verkehrswert wird bei Erbteilungen mangels anderer Bestimmungen in einem Testament oft auch als Anrechnungswert unter den Erben angenommen.

Liegt ein Grundstück in einem anderen Kanton, so sind die dortigen Gesetze massgebend. Stirbt ein Vater, der im Kanton St.Gallen wohnte und im Kanton Basel-Landschaft ein Ferienhaus sein Eigen nannte, so bezahlen seine beiden in Basel und in Neuenburg wohnenden Söhne nur anteilsmässig Erbschaftssteuern für die Liegenschaft im Basler Jura. Der gesetzliche Wohnort der Erben ist also unwesentlich.

Schenkungssteuer

Die Regeln für die Erbschaftssteuer gelten normalerweise auch für die Schenkungssteuer. Wo es keine Erbschaftssteuern gibt, gibt es auch keine Schenkungssteuern unter Lebenden. Während die Nachkommen heute in der Hälfte der Kantone zur Kasse gebeten werden (siehe Kasten «Erbsteuerinfos»), hat der überlebende Ehegatte nur in den drei Westschweizer Kantonen Genf, Jura und Waadt eine Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Grundsätzlich gilt: je entfernter verwandt, desto mehr Erbschaftssteuern sind an den Staat abzuliefern. Am meisten Erbschaftssteuern bezahlen Erben, die mit dem Erblasser nicht blutsverwandt sind, beispielsweise testamentarisch begünstigte Konkubinatspartner oder ein Patenkind. Den Rekord halten die Kantone Genf und Glarus, die zwischen 53,7 und 57,5 Prozent abschöpfen.

Georges Weber, lic.iur., Rechtsanwalt

Erbsteuerinfos - Wo müssen Nachkommen zahlen?

JA
AG, AI, BE, BL, BS, GE, GL, JU, TG, TI, VD, ZH

NEIN
AR, FR, GR*, LU*, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, ZG

* Im Kanton Graubünden können Gemeinden Erbanfallsteuern erheben, im Kanton Luzern erheben Gemeinden bei Erbfällen an die Nachkommen eine Steuer.

Erbsteuer abschaffen oder nicht?

Das Beispiel des Kantons Schwyz, der weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern erhebt und damit viele vermögende Steuerzahler anzieht, führte in vielen Kantonen zu einer Diskussion über die Abschaffung der Erbschaftssteuern. Doch dieser Schritt ist heikel: Der Kanton St.Gallen, der 1997 die Erbschaftssteuer abschaffte, erleidet jährliche Mindereinnahmen von 20 bis 25 Millionen Franken, was ungefähr drei Steuerprozenten entspricht. Entsprechend musste 1999 der Steuerfuss um genau drei Prozent angehoben werden.

Brückenbauer Nr. 41, 12.10.1999 - Quelldatei