Schenkungs- und Erbschaftssteuern nach Kantonen
Der Schweizer Spendenspiegel enthält eine Zusammenstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuern nach Kantonen. Die Daten sind als Richtgrössen zu verwenden. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales bzw. kantonales Steueramt. [zur Tabelle...]

"Ruhe in Frieden"
Während der Erblasser "in Frieden ruht", kommt es zwischen den Erben nicht selten zu unschönen Auseinandersetzungen über "das Familiensilber". Solche Streitereien wären oftmals durch klare Testamente und Erbverträge vermeidbar. mortalino.ch bietet darum in Kooperation mit dem Rechtsportal ulexis.ch verschiedene Tools, insbesondere ein Mustertestament, und eine Online-Rechtsberatung an. Ein Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gibt innert 24 Stunden kompetent, diskret, schnell und günstig Auskunft zu Rechtsproblemen rund ums Vererben und Erben. [mehr...]

Legate

Haben Sie auch schon daran gedacht, eine gemeinnützige Institution bei Ihrem Ableben zu begünstigen? Oder wollen Sie als Erbe einen Teil Ihrer Erbschaft in Form einer Spende an wohltätige Organisationen zukommen lassen? Die Nachlassregelung sollte, auch wenn dies oft nicht leicht fällt, sorgfältig geplant und rechtzeitig an die Hand genommen werden.

Befassen Sie sich für die Planung der Nachlassregelung mit folgenden Punkten:
1. Art des Vermächtnisses: Legate, Erbeinsetzung
2. Auswahl der Institution
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten

1. Art des Vermächtnisses
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen durch eine Spende, ein Testament oder Erbvertrag haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In einem Testament werden hauptsächlich zwei Verfügungsarten unterschieden: Legate und Erbeinsetzung. Andere sind u.a. Nacherbeneinsetzung, Stiftungen und Erbverträge. Verfügen Sie im Zweifelsfall ein Legat, oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Notar beraten.

Das Legat
Mit einem Legat können Vermögens-(z.B. 25'000 CHF) und Sachwerte (z.B. Liegenschaft) aus Ihrem Besitz zugewiesen werden. Legate werden vor der Aufteilung an die Erben ausgerichtet, wobei deren Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen.

Die Erbeinsetzung
Anstelle eines fixen Vermögensbetrages oder eines Sachwerts können Sie mit einer Erbeinsetzung auch Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass an Dritte vermachen.

2. Auswahl der Institution
Lassen Sie sich genug Zeit bei der Auswahl der Institution. Suchen Sie sorgfältig die zu bedenkende Organisation aus und informieren Sie sich gründlich über deren Tätigkeiten und Spendengelderverwendung. Die Auswahl kann manchmal sehr schwer sein. Vielfach unterstützt man mit seinem Vermächtnis Organisationen, denen man als langjähriger Spender treu war. Andere wiederum wollen bestimmte Aktivitäten mit einem grösseren Betrag nach dem eigenen Tod fördern. Denken Sie auch daran, dass es sinnvoll sein kann, mehrere Organisationen zu unterstützen.

In unserem Dienstleisterverzeichnis können Sie regionenspezifische Hilfs- und Spendenorganisationen finden. Die schweizerische Fachstelle für Spenden sammelnde und gemeinnützige Institutionen ZEWO gibt jedes Jahr einen Spendenspiegel heraus, aus dem Sie ebenfalls mehr Informationen über die meisten Spenden- und Hilfsorganisationen erhalten.

3. Verfassen des Vermächtnisses

Weiter Beispiele finden Sie auf www.ulexis.ch.

4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten

 

Warum ein Testament?

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustösst. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt! Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

Das Testament beim Notar. Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Zum Beispiel: Für eine Vermögenssumme von CHF 50 000.-- müssen insgesamt ca. CHF 350.-- Gebühren gezahlt werden. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.


Wie sollen Sie vorgehen?
Was können Sie im Testament regeln?

Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll. Sie können z.B.
- abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.
- wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen.
- jemanden enterben (außer Pflichtteil).
- Ersatzerben bestimmen.
- Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden.

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein vorheriges ausser Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.

 

 

 

 

Todesanzeige und eine Danksagung aufgeben, Leidzirkular, Die wichtigsten Informationen zum richtigen Zeitpunkt sind oft Gold wert - um die wichtigsten Informationen rund um das Thema Tod einfach, schnell und zentral zu finden, stellt Ihnen mortalino.ch verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung. Wir bieten Ihnen...

Ratschläge und direkte Hilfe im und nach dem Todesfall
Der Tod eines Angehörigen oder Bekannten kann sehr plötzlich eintreten. Oft sind wir schlecht darauf vorbereitet und wissen nicht, was zu tun ist. Zudem ist der Verlust eines geliebten Menschen schwer zu verarbeiten. Hier finden Sie als Leidtragende und Hinterbliebene hilfreiche Ratschläge und direkte Hilfe [mehr für Hinterbliebene]

Unterstützung bei Ihrer Kondolenz
Der Tod eines Bekannten, Arbeitskollegen oder Nachbarn ist ein schwerer Verlust. Hier finden Sie als Mittrauernde hilfreiche Ratschläge und direkte Hilfe zur Kondolenz [mehr für Trauernde].

Informationen zu Ihrer persönlichen Vorsorge
Haben Sie auch schon daran gedacht, für den Fall, dass Ihnen etwas zustossen sollte, das Nötige vorzukehren - und es dann doch wieder bleiben lassen? Diese Texte sollen Sie zu einem neuen Anlauf ermuntern. Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich rechtzeitig um die letzten Dinge zu kümmern [mehr zur Vorsorge].

Nachrichten, Wissenswertes und Linksammlung
Zeitungsartikel aus der Tagespresse beinhalten viele Ratschläge und Nachrichten zum Thema Todesfall. Zudem gibt es weitere Informationen im Internet [mich informieren].

Wenn Sie schriftlich Kondolieren, sollten Sie persönlich und warmherzig sein und in der Erinnerung vielleicht auf Charaktereigenschaften oder zusammen Erlebtes eingehen. Sofern Sie nicht viel über den verstorbenen Menschen wissen kann auch ein etwas kürzeres geschrieben werden wie z.B. "wir sind mit unseren Gebeten bei Euch" oder "ich bin in Gedanken mitfühlend bei Euch". Sie können auch einen kleinen besinnlichen Text oder Gedicht schreiben (besinnlichen Texte).

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