Todesanzeige und eine Danksagung aufgeben, Leidzirkular, Die wichtigsten Informationen zum richtigen Zeitpunkt sind oft Gold wert - um die wichtigsten Informationen rund um das Thema Tod einfach, schnell und zentral zu finden, stellt Ihnen mortalino.ch verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung. Wir bieten Ihnen...
Ratschläge und direkte Hilfe im und nach dem Todesfall
Der Tod eines Angehörigen oder Bekannten kann sehr plötzlich eintreten.
Oft sind wir schlecht darauf vorbereitet und wissen nicht, was zu tun ist. Zudem
ist der Verlust eines geliebten Menschen schwer zu verarbeiten. Hier finden
Sie als Leidtragende und Hinterbliebene hilfreiche Ratschläge und direkte
Hilfe [mehr für Hinterbliebene]
Unterstützung bei Ihrer Kondolenz
Der Tod eines Bekannten, Arbeitskollegen oder Nachbarn ist ein schwerer Verlust.
Hier finden Sie als Mittrauernde hilfreiche Ratschläge und direkte Hilfe
zur Kondolenz [mehr für Trauernde].
Informationen zu Ihrer persönlichen Vorsorge
Haben Sie auch schon daran gedacht, für den Fall, dass Ihnen etwas zustossen
sollte, das Nötige vorzukehren - und es dann doch wieder bleiben lassen?
Diese Texte sollen Sie zu einem neuen Anlauf ermuntern. Es gibt eine ganze Reihe
von guten Gründen, sich rechtzeitig um die letzten Dinge zu kümmern
[mehr zur Vorsorge].
Nachrichten, Wissenswertes und Linksammlung
Zeitungsartikel aus der Tagespresse beinhalten viele Ratschläge und Nachrichten
zum Thema Todesfall. Zudem gibt es weitere Informationen im Internet [mich
informieren].
Wenn Sie schriftlich Kondolieren, sollten Sie persönlich und warmherzig sein und in der Erinnerung vielleicht auf Charaktereigenschaften oder zusammen Erlebtes eingehen. Sofern Sie nicht viel über den verstorbenen Menschen wissen kann auch ein etwas kürzeres geschrieben werden wie z.B. "wir sind mit unseren Gebeten bei Euch" oder "ich bin in Gedanken mitfühlend bei Euch". Sie können auch einen kleinen besinnlichen Text oder Gedicht schreiben (besinnlichen Texte).
Besuchen Sie www.diepensionierung.ch
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand handelt es sich um ein Ereignis, mit dem in unserer Gesellschaft nahezu jede/r direkt oder indirekt konfrontiert wird. Wie jeder Übergang bringt auch die Pensionierung Veränderungen mit sich, die Anpassungsleistungen erforderlich machen. , Pensionsplanung , Vorsorge
Kondolenztexte, Todesfall, Trauerkarte, Trauerrede, Todesanzeige, Danksagung, Inserat, Vorsorge, Vermögensverwaltung, Erben, Erbschaft, Testament, Notar, Partner, Banner, Legat, Schenkung, Bestattung
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Erbrecht - Fragen und interessante Artikel
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kann ich meine Stiefkinder enterben?" (Saldo)
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begann mit Erbschaftsstreit (Tages-Anzeiger 5.1.98)
Specials...
Spenden, Schenkung, Erbschaft, Erbe, Erben, Ratgeber
Todesanzeige, Danksagung aufgeben
Vorsorge, Vermögensverwaltung, Vermögensverwalter, Notar.
Tod, Todesfall
Schenkungs- und Erbschaftssteuern nach Kantonen
Der Schweizer Spendenspiegel enthält eine Zusammenstellung der Erbschafts-
und Schenkungssteuern nach Kantonen. Die Daten sind als Richtgrössen
zu verwenden. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an
Ihr lokales bzw. kantonales Steueramt. [zur
Tabelle...]
"Ruhe in Frieden"
Während der Erblasser "in Frieden ruht",
kommt es zwischen den Erben nicht selten zu unschönen Auseinandersetzungen
über "das Familiensilber". Solche Streitereien wären oftmals
durch klare Testamente und Erbverträge vermeidbar. mortalino.ch bietet
darum in Kooperation mit dem Rechtsportal ulexis.ch
verschiedene Tools, insbesondere ein Mustertestament,
und eine Online-Rechtsberatung an. Ein Team von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten gibt innert 24 Stunden kompetent, diskret, schnell
und günstig Auskunft zu Rechtsproblemen rund ums Vererben und Erben.
[mehr...]
Haben Sie auch schon daran gedacht, eine gemeinnützige
Institution bei Ihrem Ableben zu begünstigen? Oder wollen Sie als Erbe
einen Teil Ihrer Erbschaft in Form einer Spende an wohltätige Organisationen
zukommen lassen? Die Nachlassregelung sollte, auch wenn dies oft nicht leicht
fällt, sorgfältig geplant und rechtzeitig an die Hand genommen werden.
Befassen Sie sich für die Planung der Nachlassregelung mit folgenden
Punkten:
1. Art des Vermächtnisses:
Legate, Erbeinsetzung
2. Auswahl der Institution
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und
Antworten
1. Art des Vermächtnisses
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
durch eine Spende, ein Testament
oder Erbvertrag haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen.
In einem Testament werden hauptsächlich
zwei Verfügungsarten unterschieden: Legate
und Erbeinsetzung.
Andere sind u.a. Nacherbeneinsetzung, Stiftungen
und Erbverträge.
Verfügen Sie im Zweifelsfall ein Legat, oder lassen Sie sich von einem
unabhängigen Notar beraten.
Das Legat
Mit einem Legat können Vermögens-(z.B. 25'000 CHF) und Sachwerte (z.B. Liegenschaft) aus Ihrem Besitz zugewiesen werden. Legate werden vor der Aufteilung an die Erben ausgerichtet, wobei deren Pflichtteile nicht verletzt werden dürfen.Die Erbeinsetzung
Anstelle eines fixen Vermögensbetrages oder eines Sachwerts können Sie mit einer Erbeinsetzung auch Anteile Ihres Nachlasses oder den ganzen Nachlass an Dritte vermachen.
2. Auswahl der Institution
Lassen Sie sich genug Zeit bei der Auswahl der Institution. Suchen Sie sorgfältig
die zu bedenkende Organisation aus und informieren Sie sich gründlich
über deren Tätigkeiten und Spendengelderverwendung. Die Auswahl
kann manchmal sehr schwer sein. Vielfach unterstützt man mit seinem Vermächtnis
Organisationen, denen man als langjähriger Spender treu war. Andere wiederum
wollen bestimmte Aktivitäten mit einem grösseren Betrag nach dem
eigenen Tod fördern. Denken Sie auch daran, dass es sinnvoll sein kann,
mehrere Organisationen zu unterstützen.
In unserem Dienstleisterverzeichnis können Sie regionenspezifische Hilfs- und Spendenorganisationen finden. Die schweizerische Fachstelle für Spenden sammelnde und gemeinnützige Institutionen ZEWO gibt jedes Jahr einen Spendenspiegel heraus, aus dem Sie ebenfalls mehr Informationen über die meisten Spenden- und Hilfsorganisationen erhalten.
3. Verfassen des Vermächtnisses
4. Rechtsberatung, Fragen und Antworten
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustösst. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt! Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.
Das Testament beim Notar. Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Zum Beispiel: Für eine Vermögenssumme von CHF 50 000.-- müssen insgesamt ca. CHF 350.-- Gebühren gezahlt werden. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.
Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was
und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll. Sie können
z.B.
- abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.
- wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen.
- jemanden enterben (außer Pflichtteil).
- Ersatzerben bestimmen.
- Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden.
Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein vorheriges ausser Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.
weitere Texte, besinnliche Texte (English), Trauerrede, Todesanzeigentexte
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eine Kondolenzkarte zu senden. Die Trauerfamilie erhält von uns in Ihrem Namen ein Karte.
Die schwarzen Seiten sind ein elektronisches Dienstleisterverzeichnis zum Thema Todesfall. Analog dem Konzept der "gelben Seiten" werden Adressen von Dienstleistern und wichtigen Parteien aufgelistet, hier (im Speziellen) jedoch brachenspezifischer und detaillierter.
Die AHV/IV ist das Rückgrat unserer Altersvorsorge. Sie wurde 1948 eingeführt und soll sicherstellen, dass man auch im Pensionsalter das Nötigste zum Leben hat. Für viel mehr reicht die 1. Säule aber nicht.
Für die Regionenauswahl benutzen Sie bitte die Schweizer Karte oder klicken Sie auf das entsprechende Wappen.
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| Gemeinde (Zivilstandsamt & Bestattungsamt), Polizei | Bestattungsinstitut, Überführung, Sargmagazin, Urnen, Steinmetz, Totenwaschung | |
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| Pfarrer, Pfarramt, Seelsorge, Kirchen | Bank, Pensionskasse, Versicherung, Elektrizitätswerk, Gasversorgung, Druckerei | |
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Automobile, auto and Car Insurance policies can vary widely. It is important to find the provider right for you, which can be done in many ways. Car insurance covers liability, collision, injury, insurance for uninsured/under insured motorists, comprehensives, and much more. You must be able to understand and address your need. Auto insurance is a large expense and must be budgeted wisely.
Alles zum Thema Hypothek. oder zum Thema Pensionierung.
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand handelt es sich um ein Ereignis, mit dem in unserer Gesellschaft nahezu jede/r direkt oder indirekt konfrontiert wird. Wie jeder Übergang bringt auch die Pensionierung Veränderungen mit sich, die Anpassungsleistungen erforderlich machen. Pensionsplanung , Vorsorge Pensionierung In der Literatur werden zahlreiche Faktoren genannt, die als kennzeichnend für den Übergang in den Ruhestand gelten können. Dazu zählen beispielsweise die Veränderung der Zeitstruktur und Zeitverwendung, die Veränderung der ökonomischen Situation oder das Bewusstwerden der Tatsache, dass mit der Pensionierung in der Regel der letzte Lebensabschnitt seinen Anfang genommen hat.
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Der Zinssatz einer Festhypothek steht beim Vertragsabschluss für eine bestimmte Laufzeit fest. Während der Laufzeit profitieren die Kreditnehmer nicht von sinkenden Zinssätzen, dafür erhalten sie Gewissheit über die zukünftige Zinsbelastung.
Die klassische Form ist die variable Hypothek mit einer offenen Laufzeit. Ihr Zinssatz steigt und fällt mit dem allgemeinen Zinsniveau. Deshalb ist es schwierig, die Zinsbelastung zuverlässig zu budgetieren. Für eine variable Hypothek entscheidet sich, wer in Zukunft konstante oder eher sinkende Zinsen erwartet. Geeignet ist die variable Hypothek auch, wenn man keine längerfristige Finanzierung sucht - z.B. weil man eine Liegenschaft demnächst verkaufen will, oder wenn man die weitere Zinsentwicklung abwarten will.
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